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Arbeitsvertragliche Ausschlussklausel zum Verfall von "Ansprüchen beider Parteien aus dem Arbeitsverhältnis" wirksam
Regelt
eine arbeitsvertragliche Ausschlussklausel den Verfall von "Ansprüchen
beider Parteien aus dem Arbeitsverhältnis", ohne zugleich nach dem
Wortlaut die Ansprüche aufgrund Vorsatzhaftung und auf den Mindestlohn
ausdrücklich auszunehmen, ist die Klausel wirksam. Sie ist insofern
auszulegen, dass sie Ansprüche aufgrund einer Vorsatzhaftung und auf den
Mindestlohn nicht erfassen soll. Dies geht aus einer Entscheidung des
Arbeitsgerichts Nürnberg hervor.
Versicherter hat auch bei irrtümlicher Nichterstellung einer Arbeitsunfähigkeits- Bescheinigung durch einen Vertragsarzt Anspruch auf Krankengeld
Eine
Krankenkasse darf Versicherten, die in den Jahren 2012/2013 zur
Feststellung ihrer fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit (AU) zeitgerecht
persönlich einen Vertragsarzt aufsuchten, Krankengeldzahlungen dann
nicht verweigern, wenn der Arzt die Ausstellung einer AU-Bescheinigung
irrtümlich aus nichtmedizinischen Gründen unterlässt. Dies entschied das
Bundessozialgericht.
BGH erbittet Vorabentscheidung des EuGH zur Zulässigkeit der Mietwagen-App "UBER Black"
Der
Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen im
Zusammenhang mit der Vermittlung von Mietwagen über die App "UBER Black"
zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Kein Ausgleichsanspruch wegen Flugannullierung bei rechtzeitiger Information über Annullierung durch Reisebüro
Wird
ein Fluggast durch das Reisebüro über die Annullierung des gebuchten
Fluges informiert, so steht ihm gemäß Art. 5 Abs. 1 c) i) der
Fluggastrechteverordnung (FluggastVO) kein Anspruch auf
Ausgleichszahlung nach Art. 7 FluggastVO zu. Ihm kann aber ein
Schadensersatzanspruch aufgrund der Mehrkosten für gebuchte
Ersatzflüge zu stehen. Dies hat das Landgericht Landshut entschieden.
Keine Grundrechtsverletzung: Lehrer darf Handy eines Schülers über das Wochenende einziehen
Zieht
ein Lehrer das Mobiltelefon eines Schülers wegen einer
Unterrichtsstörung ein und wird das Gerät lediglich über das Wochenende
einbehalten, kann die Maßnahme nach Rückgabe nicht ohne Weiteres auf
ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Dies entschied das
Verwaltungsgericht Berlin.
Land haftet für Sturz eines Motorradfahrers aufgrund mangelnder Griffigkeit des Straßenbelags
Weist
ein Straßenbelag eine unzureichende Griffigkeit auf und unternimmt das
Land als Straßenbaulastträger keine Abhilfemaßnahmen, haftet es auf
Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn ein Motorradfahrer bei
regennasser Straße zu Fall kommt. Dem Motorradfahrer ist aber die
Betriebsgefahr seines Fahrzeugs in Höhe von 25 % anzulasten. Erleidet
der Motorradfahrer aufgrund des Sturzes eine Prellung an der Schulter,
die zu Schmerzen über drei Wochen führt, kann dies neben des
mangelhaften Regulierungsverhaltens des Landes ein Schmerzensgeld von
800 EUR rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts
Detmold hervor.
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48599 Gronau EPE
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